Seit dem Jahr 1543 gehörte der Ort Oberellen der adeligen Familie von Hanstein. Rund 150 Jahre nachdem die Hansteins den früheren Klosterbesitz übernommen hatten, beschrieben sie in einer Lehnsaufstellung umfassend, welche Gebäude und Ländereien zu ihrem Besitz gehörten.
Es ist der 18. März 1699, als die „Specificatio Oberellen“ im Namen der Gebrüder Hanstein in Oberellen an den Herzog übergeben wird. Der Name des Empfängers ist nicht erwähnt, doch dürfte es sich um Johann Wilhelm von Sachsen-Eisenach (1666-1729) gehandelt haben, der 1698 die Regierungsgeschäfte in Eisenach übernommen hatte, nachdem sein Bruder Johann Georg II. (1665-1698) kinderlos verstorben war. Der Machtwechsel im Herzogtum war vermutlich der Grund, warum die Obereller Lehnsherren dem neuen Herzog ihre Lehnsspezifikation vorlegen mussten.
Herzstück des Lehns ist aus Sicht der Hansteins natürlich ihr „Rittersitz“ mit Wohnhäusern, Scheuer, Ställen, Hofreite und einem Obst- und einem Küchengarten. Die Anlage ist von einer Mauer umgeben, die jedoch – wie auch die Wohngebäude – als alt und baufällig beschrieben werden. Zudem gibt es das „Wittumbs-Haus“ mit Wohnung, Scheuer, Stallungen, Hofreite und Garten, das aber im Volksmund als die Meierei bezeichnet wird.
Die Größe des Ackerlands ist mit „Ein Hundert und Vier Acker“ angegeben, was rund 58 Hektar oder 58.000 Quadratmetern entsprechen dürfte1vgl. Genwiki: Flächenmaße; abgerufen am 28.3.2025.. Allerdings werde diese Flächenangabe „von uhralters her“ in den Lehnbriefen fortgeschrieben, die tatsächliche Ackerfläche aber dürfte inzwischen größer sein, weil immer wieder Land gerodet und in Anbaufläche verwandelt wurde, heißt es. Eine Vermessung habe aber bislang nicht stattgefunden.
Darüber hinaus gehören zum Besitz „Fünf und Vierzig Acker Wiesenwachs“, also etwa 25 Hektar Heuwiese, ein Hopfengarten, verschiedene Waldstücke, mehrere Teiche und ein „Fischwaßer“ nahe dem Nachbardorf Förtha. Die Hansteins hatten zudem ein Weiderecht für 600 Schafe und ein Jagdrecht für sogenanntes Niederwild, also etwa Rehe, Hasen, Kaninchen oder Füchse, während die Jagd auf Hochwild (etwa Elche, Rothirsche) bei der „fürstl. Herrschafft zu Eisenach“ lag.
Eine namentliche Liste der damaligen Einwohner von Oberellen findet sich in der Lehnsaufstellung nicht. Angegeben ist nur die Anzahl der Bewohner und ihre rechtliche Stellung: „38 Hüffner oder Anspänner und 35 Hintersiedler, inclusive der Wittben“. Außerdem werden die zwei Mühlen des Ortes erwähnt, wenn auch nicht ausdrücklich als Unter- und Obermühle. Die abgabenpflichtigen Lehnsleute müssen die Erbzinsen sowohl in Geld, als auch in Naturalien und Tieren leisten. Die genaue Höhe ist nicht dokumentiert, stattdessen verweisen die Hansteins auf ihren Lehnbrief für Oberellen.
Darüber hinaus birgt das Dokumente eine Reihe weiterer Informationen:
- Es ist für die Verfasser im Jahr 1699 nicht mehr nachzuvollziehen, welche Abgaben vor oder während des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) in Oberellen von den Bewohnern zu leisten waren – „weil die alten Erbregister in den vorigen Kriegszeiten […] abhanden“ gekommen sind.
- Eine Hälfte des Ritterguts der von Hanstein und die dazugehörige Hälfte des Dorfes war von 1644 bis 1698 mit einer Rückkaufoption an die Familie von Witzleben abgetreten worden und erst kürzlich von Hans Ernst von Hanstein (1645-1705) übernommen worden.
- Die beiden Höfe Dachsberg und Hütschhof wurde in den 1640er-Jahren an die Familie von Witzleben verkauft, ebenfalls mit der Möglichkeit des Rückkaufs.
- 1652 war der Frommeshof in gleicher Weise an Johann Friedrich von Atzenhofen (vor 1622-um 1671) verkauft worden, inzwischen aber von Rudolf von Hanstein (1661-1720) zurück in den Familienbesitz geholt worden.
- Der Hof Clausberg wurde 1670 von den Hansteins an Hans Jost II. von Boyneburg (1624-1707) aus Stedtfeld abgegeben. In diesem Fall wurde bei dem Immobiliengeschäft kein Rückkaufrecht vereinbart, der Clausberg wurde „erblich verkauft“.
- Die Beschreibung erwähnt auch eine Wüstung „Ehren brücken“, die zwischen Oberellen und Neuenhof liegt und zum Gericht Brandenburg gehört. Diesen Ort haben die von Hansteins an mehrere Personen in Neuenhof verpachtet und erhielten dafür zwei leichte Gulden.
Im Folgenden ist die Lehnsbeschreibung im Wortlaut wiedergegeben.
Specificatio Oberellen2Staatsarchiv Meiningen, Lehnsarchiv 410, Bl. 67-71
[Blatt] 67 [recto]
Durchlauchtigster Hertzog,
Gnädigster Fürst und Herr.
E. Hochfürstl. durchl. sagen wir zu förderst
unterthänigsten Dank vor die gnädigst in=
dulgirte Frist zu abfaß= und überreichung
unserer Lehn specification, welche wir nun=
mehro in unterthänigsten respect einschlüßig
übergeben und darneben verharren
E. Hochfürstl. Durchl.
unterthänigst
Gehorsamste
Sämptliche Hansteinl. Ge=
brüder daselbst.
OberEllen d. 18. Marty
1699.
[Blatt] 68 [recto]
Specificatio
Der jenigen Lehngüter, und deroselben perti=
nentien, welche von der hochfürstl. Gnädigsten
Herrschafft Wir sämptl. Hansteinl. Gebrüder Zu
Lehntragen
I.
Das Lehngut sampt dem darzu gehörigen
Dorff OberEllen.
Darzu gehören
1.
Der Rittersitz in seinem Bezirk an Wohnhäu=
sern, so aber sehr alt und baufällig, Scheuer, Stal=
lungen, Hoffreith, zweyen Obst= und einen Küchen=
Garten, mit Mauern, so aber auch alt und bau=
fällig, mehrentheils umschloßen,
2.
Das Wittumbs Hauß, so ins gemein die Meyerey
genennet wird, an Wohnung, Scheuer und Stal=
lungen, nebst einer Hoffreith und einen Baum=
garten, so im Felde lieget.
3.
Ein Hundert und Vier Acker Artfeld, wie solche An=
zahl in denen Lehnbrieffen selbst von uhralters her
aus gedrucket und fort geführet worden, es findet
[Blatt 68 verso]
sich aber ietzo eine mehrere Anzahl welches ohne
Zweiffel daher kommen, weil von Zeiten zu Zeiten
die leiden und Wüsten felder ausgerodet und art=
hafft gemacht, auch dadurch das Lehn gebeßert word[en]
Wiewohl keine eigentliche Landmeßung alhier zu
befinden ist.
4.
Fünf und Vierzig Acker Wiesenwachs, gleichfalls nach
Innhalt der alten und neuen Lehnbrieff, welche An=
Zahl sich auch noch finden wird.
5.
Ein hopffen Garten.
6.
das Gehöltz, als der Hundsgraben3der Hundsgraben, Wald im Herrnsee; vgl. Thüringisches Flurnamenportal, https://collections.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/HisBest_derivate_00024610/Flurnamen_Erfurt_Eisenach_31892.tif, die Schatzgrube4die Schatzgrube, Wald mit großen Buchen nordöstlich von Oberellen; vgl. Thüringisches Flurnamenportal, https://collections.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/HisBest_derivate_00024610/Flurnamen_Erfurt_Eisenach_32178.tif,
der Stein5Am Stein, Buchenwald mit Felsen, nordöstlich von Oberellen am Weg nach Frommeshof; vgl. Thüringisches Flurnamenportal, https://collections.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/HisBest_derivate_00024610/Flurnamen_Erfurt_Eisenach_32142.tif, das Langenthal, das Güntherthal6das Günterstal, Waldtal links vom Weg durch den Herrnsee zum Frommeshof; vgl. Thüringisches Flurnamenportal, https://collections.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/HisBest_derivate_00024610/Flurnamen_Erfurt_Eisenach_31928.tif und
Schweinstiegen7vmtl. die Schweinestete, Wald und Ackerland nördlich von Oberellen; vgl. Thüringisches Flurnamenportal, https://collections.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/HisBest_derivate_00024610/Flurnamen_Erfurt_Eisenach_32156.tif, welches alles von denen benachtbar=
ten und der hiesigen gemeinde Gehöltzen abgesten[…]
und vereinet ist; in wievielen Ackern aber daßelbe bestehen
ist uns nicht bewust.
7.
Ein Teich gegen dem dorff über, wird nur in dem
Lehnbrief gemeldet, es finden sich aber deren nur
Sechs als der Bachteich zweene im Ehrenser, zwey
im Römich, und Vorbenannter Teich gegen dem
dorf über im Heidelbach8der Heidelbach, Tal mit Quelle u. Bach, nördlich von Oberellen; vgl. Thüringisches Flurnamenportal, https://collections.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/HisBest_derivate_00024610/Flurnamen_Erfurt_Eisenach_31914.tif.
8.
Ein Fischwaßer, welches sich anfährt unter dem
[Blatt] 69 [recto]
dorff Fördta und förter gehet biß zum flen=
sigs furth, wiewohl die von Herda zu Unter=
Ellen ein stück über solchem furth od. fahrweg
innenhaben, weßhalben vor vielen Jahren
process vor der fürstl. Regierung zu Eisen=
nach ist geführet worden.
9.
Die Viehe- und Schafftrifft, wie auch Hutgerech=
tigkeit auf 600. stück Schaffe, ohne des Schäf=
fers haltung, wie wohl über Winter nur
400. stück ungefähr ausgefüttert werden
können, wozu doch fast alle Jahr futter muß
nach gekaufft werden.
10.
Die Rehe= und Nieder Jagt durch die gantze
flur, die hohe Wildbahn und Jagd aber stehet
der fürstl. Herrschafft zu Eisenach zu.
11.
An Mühlen, untersaßen und Lehnleuten fin=
den sich ietziger Zeit
(a) zu OberEllen 38. Hüffner oder Anspänner und
35 hintersiedler, inclusive der Wittben sambt
2. Mühlen.
(b) zu UnterEllen 12 Lehnleute.
[Blatt 69 verso]
(c) Zu Fördta 5. Lehnleute.
12.
Die dienste, welche sowohl die Hüffner, als
hindersiedler zu thun schuldig, und was sie
dargegen zur gebühr empfangen; sind in dem
Lehnbrieff specificiret, welche auch noch in
observanten sind.
13.
Lehenwahr9eine Abgabe, die beim Antritt oder bei der Bestätigung eines Lehens an den Lehnsherrn zu entrichten war, vgl. etwa Roth, Heinrich Balthasar: Summo. Numine. Adiuvante. Et. Illustri. ICtorum. Ordine. In. Celeberrima. Universitate. Salana. Suffragente. Dissertationem. Hanc. Inauguralem. Iuridicam. De Laudemiis. Praeside. Dn. Henrico. Balthas. Roth … Pro. Licentia. Summos. In. Utroque. Iure. Honores. Ac. Privilegia. Doctoralia. Rite. Et. Legitime. Consequendi. Publice. Examinandam. Proponit. Johannes. Nicolaus. Hoyer. Longo-Salissanus. Ad. D. Decembr. Ao. M.DC.LXXIX. Jena 1679. https://www.digitale-sammlungen.de/view/bsb10666368?page=14%2C15 ist hergebracht 5. Von 100
14.
Die Erbzinsen, welche obbesagte Lehnleute
an Geld, frucht, Gänsen, Hünner und Han[…]
Eyern, flax und der gleichen entrichten müs[…]
sind in dem Lehnbrieff specificiret und wer=
den mehrentheils noch abgegeben, etlichen Zin=
sen aber und zumal die 2. lambsbäuche un[…]
2. Christbrodt sind nicht mehr gangbar, wei[…]
auch niemand, von wem und wovon diese
hiebevor gegeben worden, weil die alten
Erbregister in den vorigen Kriegszeiten
von abhanden, auch in denselben etliche ande=
re Zinßen in abgang kommen sind.
15.
Die Ober und Niedergerichte, so noch Völlig
[Blatt] 70 [recto]
in exercitio et usu sind.
16.
Das Pfarr-Lehn oder jus Patronatus, und
wird dem Pfarr, Inhalts des Lehnbrieffes,
seine frucht besoldung von denen Erbzinsen
gegeben.
17.
Wird berichtet, daß das halbe Rittergut und
dorff OberEllen nebst zu gehörigen Lehnschafften
zu Unter Ellen und Fördta mit Lehnsfürstl.
consens von ao. 1644. biß 1698. an die Von
Witzleben Wiederkäufflich verkaufft gewesen
so aber vorm Jahr wieder eingelöset, und an=
derweit wiederkäufflich unserem Bruder
Hanß Ernsten von Hanstein10Hans Ernst von Hanstein (1645-1705), H. Münsterl. Obristen
gleichfalls mit Fürstl. consens abgetreten
worden.
II.
Die 3 höffe, als der Hutsch11der Hütschhof; vgl. Thüringisches Flurnamenportal, https://collections.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/HisBest_derivate_00024610/Flurnamen_Erfurt_Eisenach_31880.tif und Frommelshoff12der Frommeshof, früher Vorwerk des Hütschhofs, Gebäude, Ackerland, Wiese, Wald, Weide nordöstlich von Oberellen, westlich von Hütschhof; vgl. Thüringisches Flurnamenportal, https://collections.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/HisBest_derivate_00024610/Flurnamen_Erfurt_Eisenach_31962.tif,
Wie auch der Daxberg13der Dachsberg, offenbar damals ein Hof, später beschrieben als hochgelegene Wiese nördlich von Oberellen nahe Hütschhof und Frommeshof; vgl. Thüringisches Flurnamenportal, https://collections.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/HisBest_derivate_00024610/Flurnamen_Erfurt_Eisenach_32014.tif, mit ihren Gebäuden an
Wohnungen, Scheuren und Stallungen, so aber
alle sehr alt und baufällig sind, wie auch Hoff=
reith, Gärten, Aekern, Wiesen, Trifften, Gehöltze,
Teichen, wie solches alles bey einem iedweden
[Blatt 70 verso]
hoff in seinem Bezirk lieget, auch Vermeine
und Versteinet ist, welches alles sich noch beysa=
men befindet, wie es vor uhralten Zeiten gewe=
sen ist ⨎ der Hutschhoff und der Daxberg ao. 164[…]
[Einschub] ⨎ von obigen
3. Höffen ist [/Einschub]
denen von Witzleben mit LehnsHl. consens wie=
derkäufflich eingeraumet worden und der ietzo
Besitzer ist H. Adam Ludwig von Witzleben14Adam Ludwig von Witzleben (1634-1708) zu
Gerstungen;
ferner
Ist der Frommelshoff mit Fürstl. consens Hl.
Johann Friedrichen von Atzenhoven15Johann Friedrich von Atzenhofen (vor 1622-um 1671) ao 1652. wie=
derkäufflich zugeschlagen, vorm Jahr aber von un=
serm Bruder, Rudolphen von Hanstein16Rudolf von Hanstein (1661-1720), vgl. https://www.lagis-hessen.de/pnd/1078071225, Fürstl. Hes[…]
Major, reluiret worden.
Überdieß
Wird in dem Lehnbrieff zwar noch eines hoffe[…]
der Claußberg17der Clausberg, früher Rittergut, Gebäude, Ackerland, Wiesen, Weiden; vgl. Thüringisches Flurnamenportal, https://collections.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/HisBest_derivate_00024610/Flurnamen_Erfurt_Eisenach_32018.tif genannt, gedacht, welcher aber schon
ao 1670. H. Hanß Josten von Beyneburg18Hans Jost II. von Boyneburg (1624-1707), vgl. seine Lebensbeschreibung, die den „neu erkauften Klausberg, der ganz wüste und ohne Gebäude lag“, erwähnt: VII. Hans Jost II. von Boyneburgk zu Stedtfeld. In: Curiositäten der physisch-literarisch-artistisch-historischen Vor- und Mitwelt. Weimar 1816. S.338. https://haab-digital.klassik-stiftung.de/viewer/image/3526641471_1816000500/366/ zu Stedt=
feldt mit fürstl. consens erblich verkaufft word[…]
III
Die Wüstung Ehren brücken, so zwischen OberEllen
und Neuenhoff im Gericht Brandenburg lieget;
damit sind wir zwar auch beliehen, haben aber
solche nicht in Besitz, sondern ist nur eine Lehn=
[Blatt] 71 [recto]
schafft, so H. Adam Ludwig Von Reckrodt19Adam Ludwig von Reckrodt (1670-1703); vgl. Teubner, Johann: Christ-ritterlich kämpffender Ruhm/ und Himmlischer Gnaden-Lohn/ einfältig vorgetragen/ Als Der Hoch-Adeliche Leichnam Des … Herrn Adam Ludwigs von Reckrodt zu Brandenburg/ Gewesenen Erb- und Gerichts-Herrn auch Kirchen-Patroni in dem Gericht Brandenburg/ Den 14. Februarii deß 1703. Jahrs/ in sein zubereitetes Gewölbe beygesetzt/ und den 15. ejusdem bey Volckreicher Versamblung vieler Vornehmen Herren von Adel … eine ansehnliche Leich-Procession angestellt/ und eine Leich-Predigt gehalten worden In der Kirchen zu Lauchröden. Eisenach 1703. http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB000236FD00000000 zu Lauch=
röden und H. Hanß Wilhelm von Buttlar auf
der Grumbach ,wie auch H. D. Rödigers sel. Erben
zu besagten Neuenhoff innen haben, geben davon
jährlich 2 leichte fl. Erbzinß.
IV.
Das Oberdorff20evtl. das Oberfeld, Ackerland an der Straße nach Förtha; vgl. Thüringisches Flurnamenportal, https://collections.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/HisBest_derivate_00024610/Flurnamen_Erfurt_Eisenach_32242.tif, welches eine gewiße Refier alhier
zu OberEllen ist, und in land und Wiese bestehet
und von den hiesigen Unterthanen beseßen wird,
Wovon sie ihren dienste verrichten und Erbzinßen
abstatten, wie solche no. ir. et 14. relative spe=
cificiret sind;
V.
das Flensels21Flensel, auch: Auf dem Flenselsberg, Ackerland westlich von Oberellen; vgl. Thüringisches Flurnamenportal, https://collections.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/HisBest_derivate_00024610/Flurnamen_Erfurt_Eisenach_31984.tif, so vor diesem ein dorff gewesen,
ist gleichfalls eine Lehnschafft, welche Einige Inn=
wohner zu Ober und UnterEllen in besitz haben
und davon ihren Jährlichen Erbzinß, Inhalts des Lehns=
brieffs, abstatten.
VI.
Das Dützels22Ditzel, eine Wiese; vgl. Thüringisches Flurnamenportal, https://collections.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/HisBest_derivate_00024610/Flurnamen_Erfurt_Eisenach_32296.tif, auch: Im Dietzel; vgl. Thüringisches Flurnamenportal, https://collections.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/HisBest_derivate_00024610/Flurnamen_Erfurt_Eisenach_32294.tif ist ein refier von etlichen Wiesen, welches
etliche Inwohner alhier innenhaben und ihren Zinß
davon entrichten müßen.
Mit Vorbehalt, wofern wieder verhoffen,
ein und anders, so uns nicht beyge=
fallen noch wißend seyn, auch hiernechst
noch finden möchte, übergangen weren,
solches noch bey zubringen pp
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